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   VGH Bayern, 12.04.2021 - 6 C 21.514   

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VGH Bayern, 12.04.2021 - 6 C 21.514 (https://dejure.org/2021,12378)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.04.2021 - 6 C 21.514 (https://dejure.org/2021,12378)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. April 2021 - 6 C 21.514 (https://dejure.org/2021,12378)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2024 - 14 PA 130/23

    Assistenzhund; Eingliederungshilfe; Opferentschädigungsgesetz; PTBS

    Der Senat macht von dem ihm nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO eingeräumten Ermessen Gebrauch, die erneute Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch dem Verwaltungsgericht zu übertragen, weil sich dieses bisher noch nicht mit dem Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe befasst hat (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.4.2021 - 6 C 21.514 -, juris Rn. 16 und v. 27.6.2008 - 4 C 08.1468 -, juris Rn. 10; BremOVG, Beschl. v. 8.1.2021 - 2 PA 270/20 -, juris Rn. 18; OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 21.1.2010 - 5 M 27.09 -, juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.7.2003 - 7 S 536/03 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 08.05.2023 - 6 ZB 22.2552

    Wiederaufbauhilfe nach einem Hochwasserschaden

    Er formuliert unter Bezugnahme auf die Senatsentscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren (BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 6 C 21.514) Fragen zur Förderpraxis, nämlich was die konkrete Förderpraxis gewesen sei, was überhaupt Förderpraxis sein dürfe und ob man auf streitgegenständliche Art und Weise Fristen setzen könne.
  • VG Regensburg, 12.09.2022 - RN 5 K 20.932

    Wiederaufbauhilfe nach einem Hochwasserschaden

    Auf die Beschwerde des Klägers wurde der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 20.1.2021 mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.4.2021 (6 C 21.514) aufgehoben.
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2022 - 14 PA 97/22

    BAföG; Prozesskostenhilfe

    Der Senat macht von dem ihm nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO eingeräumten Ermessen Gebrauch, die erneute Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch dem Verwaltungsgericht zu übertragen, weil sich dieses bisher noch nicht mit dem Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe befasst hat (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.4.2021 - 6 C 21.514 -, juris Rn. 16 und v. 27.6.2008 - 4 C 08.1468 -, juris Rn. 10; BremOVG, Beschl. v. 8.1.2021 - 2 PA 270/20 -, juris Rn. 18; OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 21.1.2010 - 5 M 27.09 -, juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.7.2003 - 7 S 536/03 -, juris Rn. 5).
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